Brandschutzgutachten
Für Tunnelbauwerke können spezielle Anforderungen an den Brandschutz bestehen, wenn sie z.B. mit anderen Bauwerken (Gebäuden, Brücken o.ä.) verknüpft sind, unter einem Gewässer liegen oder an andere Infrastrukturen (Einkaufspassagen, Parkhäuser, o.ä.) angrenzen. Im Rahmen des Brandschutzgutachtens werden die speziellen Gefahren analysiert und geeignete Schutzmaßnahmen (baulich, technisch und organisatorisch) festgelegt
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