Sicherheitsbeauftragter / Tunnelmanager
Die Benennung eines Sicherheitsbeauftragten bzw. Tunnelmanagers ist bisher nur im Bereich der Straßentunnel vorgeschrieben und mit entsprechenden Aufgaben hinterlegt. Diese Festlegungen resultieren im Wesentlichen aus den Erfahrungen der großen Tunnelkatastrophen in den vergangenen Jahren, bei denen sich deutliche Defizite in der Verantwortlichkeit und der Organisation gezeigt haben.
Die Einführung eines Sicherheitsbeauftragten bzw. Tunnelmanagers ist in der EG-Tunnel-Richtlinie 2004/54/EG (EG-RL) und der „Richtlinie für die Ausstattung und den Betrieb von Straßentunneln“ (RABT 2006) geregelt. Die Aufgaben eines Sicherheitsbeauftragten bzw. Tunnelmanagers erfordern sowohl einen guten Überblick über die baulichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Gewährleistung eines hohen Sicherheitsstandards als auch entsprechende Spezialkenntnisse.
Unsere Dienstleistungen umfassen im Einzelnen:
Sicherheitsbeauftragter
Der Sicherheitsbeauftragte wird gemäß RABT 2006 durch den Tunnelmanager ernannt, nachdem er zuvor durch die Verwaltungsbehörde anerkannt wurde. Der Sicherheitsbeauftragte kann seine Aufgabe und Funktion für mehrere Tunnel wahrnehmen und sollte in allen Fragen, die die Sicherheit des Straßentunnels betreffen unabhängig und diesbezüglich nicht an Weisungen gebunden sein.
Der Sicherheitsbeauftragte nimmt dabei folgende Aufgaben und Funktionen wahr:
- Sicherstellen der Koordinierung mit den Einsatzdiensten und Mitwirkung an der Ausarbeitung von Betriebsabläufen
- Mitwirken an der Planung, Durchführung und Bewertung von Einsätzen im Ereignisfall
- Mitwirken an der Ausgestaltung von Sicherheitsprogrammen und an der Festlegung von Spezifikationen für bauliche Einrichtungen, Ausstattung und Betrieb sowohl bei neuen Tunneln als auch in Bezug auf den Umbau bestehender Tunnel
- Vergewissern, dass das Betriebspersonal und die Einsatzdienste geschult werden und Mitwirken an der Organisation von Übungen, die regelmäßig abgehalten werden
- Erteilen von fachlichem Rat hinsichtlich der Abnahme baulicher Einrichtungen, der Ausstattung und des Betriebes von Tunneln
- Vergewissern, dass die baulichen Einrichtungen und die Ausstattung von Tunneln instand gehalten und repariert werden
- Mitwirken an der Auswertung erheblicher Störungen oder Unfälle
Der Sicherheitsbeauftragte sollte in allen Phasen eines Tunnelprojektes (Planung, Inbetriebnahme, Betrieb und Nachrüstung) einbezogen werden.
Tunnelmanager
Der Tunnelmanager wird gemäß RABT 2006 durch die Verwaltungsbehörde ernannt. Er ist für das Management der ihm übertragenen Tunnel in jeder Phase eines Tunnelprojektes zuständig. Das Management umfasst dabei insbesondere die Analyse der Tunnelausstattung hinsichtlich der RABT-Konformität. Im Einzelnen können seine Aufgaben folgendes beinhalten:
- Überprüfen von Planungsunterlagen
- Dokumentieren der Sicherheitsausstattung
- Erstellen von Berichten über erhebliche Störungen und Unfälle
- Zusammenstellen Aktualisieren der Sicherheitsdokumentation
- Information und Verteilung von Dokumenten an die Beteiligten der Tunnelorganisation
- Beantragen einer neuen Genehmigung für die Inbetriebnahme nach wesentlichen Änderungen
- Informieren des Sicherheitsbeauftragten über alle baulichen und betrieblichen Veränderungen
- Überprüfen und Üben der festgelegten Handlungsabläufe für die unterschiedlichen Notfälle
Fachliche Unterstützung erhält der Tunnelmanager insbesondere durch den Sicherheitsbeauftragten.
Kontakt
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