Durchführung von Immissionsuntersuchungen zur Ermittlung der Schadstoffbelastung an Tunnelportalen gemäß RABT

Beim Bau von Tunneln im städtischen Bereich bzw. mit angrenzender Wohnbebauung ist eine flächendeckende Ermittlung der lufthygienischen Belastungssituation für die Schadstoffimmissionen hinsichtlich Feinstaub (PM10 und PM2,5), Stickstoffdioxid (NO2) und Benzol durchzuführen. Dabei wird im Grundsatz folgende Vorgehensweise gewählt:

  • Bestandsaufnahme/ Ortsbesichtigung
  • Durchführung einer Verkehrsemissionsberechnung für die genannten Schadstoffe
  • Aufbau des Rechenmodells
  • Durchführung der Windfeld- und Ausbreitungsberechnungen
  • Festlegung der Hintergrundbelastung in Abstimmung mit dem Auftraggeber
  • Vergleichende Bewertung der ermittelten Immissionskenngrößen im Hinblick auf die Immissionsgrenzwerte der aktuellen BImSchV
  • Erforderlichenfalls Empfehlungen zu geeigneten Minderungs- bzw. Immissionsschutzmaßnahmen